Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sky View Drohnenflüge

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Sky View Drohnenflüge und dem Auftraggeber. Entgegenstehende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Sky View Drohnenflüge hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sky View Drohnenflüge und dem Auftraggeber.
Die AGB gelten für private und gewerbliche Kunden.

Angebot

Angebote und Kostenvoranschläge durch Sky View Drohnenflüge sind unverbindlich, kostenlos und stellen eine ungefähre Auflistung der entstehenden Kosten für das besprochene Projekt dar.
Kostenvoranschläge repräsentieren nicht die Endpreise und können daher eine Differenz zum Rechnungsbetrag aufweisen.

Sicherheit

Für die Erstellung der beauftragten Aufnahmen gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
Es werden ausschließlich Flüge unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Luftfahrt Bundesamtes für die Betreibung eines UAV.
Es gilt als vereinbart, dass Sky View Drohnenflüge keine Flüge bei Regen, Schneefall, Graupel, Hagel, Gewitter oder Nebel durchführt. Die max. Windgeschwindigkeit beträgt 30km/h. Es muß stets ein direkter Sichtkontakt zur Drohne gewährleistet sein. Die max. Flughöhe beträgt 120m. Es erfolgt kein Überflug über Menschenansammlungen, Militärischen Sperrgebieten, Justitzvollzugsanstalten oder Grenzgebieten. Kein Überflug zu Spionagezwecken.
Bei Aufnahmen von Grundstücken und Gebäuden, die dem Auftraggeber gehören, ist dies der Sky View Drohnenflüge im Vorfeld nachzuweisen. Weiterhin sind vom Auftraggeber im Vorfeld sämtliche Eigentümer angrenzender Grundstücke darüber zu informieren, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Drohnenflüge stattfinden werden. Auch dies ist vom Auftraggeber gegenüber der Sky View Drohnenflüge schriftlich vorher nachzuweisen. Im Falle der Nichteinhaltung gehen etwaige Schadensersatzansprüche seitens Dritter zu Lasten des Auftraggebers.
Werden für Flüge Sondergenehmigungen notwendig, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese vor Beginn der Flüge auf eigene Kosten einzuholen. Wird die Sky View Drohnenflüge mit der Einholung von Sondergenehmigungen beauftragt, müssen die dadurch entstandenen Kosten vollständig vom Auftraggeber übernommen werden.
Trotz ordnungsgemäßer Wartung der Fluggeräte und gewissenhafter Benutzung durch den Piloten, können Fehler oder technisches Versagen eintreten. Für diese Fälle besteht eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bei helden.de mit weltweiter Deckung.

Ausfallkosten

Sollte durch Schlechtwetterereignisse, wie Regen, Schneefall, Graupel, Hagel, Gewitter, Nebel oder Windgeschwindigkeiten über 30km/h kein oder nur ein eingeschränkter Flug stattfinden, bieten wir Ihnen nach Rücksprache die Möglichkeit für einen Ersatztermin.
Eventuelle Zusatzkosten für Anfahrt, Sondergenehmigungen usw. werden erneut in Rechnung gestellt.
Stellt sich vor Ort heraus, dass der Auftraggeber falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, welche die Umsetzung des Auftrages beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, so gehen sämtliche dadurch entstandenen Kosten zu seinen Lasten.

Zahlung und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt ein grundsätzlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an dem von der Sky View Drohnenflüge übergebenen Bild- und Videomaterials.

Die Sky View Drohnenflüge behält sich das Recht vor, in Rücksprache mit dem Auftraggeber, Teile des Materials für eigene Werbezwecke zu nutzen.

Die Sky View Drohnenflüge macht von der Kleinunternehmerregel laut § 19 Umsatzsteuerrecht Gebrauch. Daher wird auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt entweder im Voraus oder sofort nach Rechnungserhalt und ist ohne Abzüge zu entrichten.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

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